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Beiträge
Hier können Sie die Beiträge zu den einzelnen Abteilungen einsehen. In die jeweiligen Abteilungsbeiträge sind schon die Beiträge für den Hauptverein eingerechnet.
Als Jugendliche oder Jugendlicher zählt, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ab vollendetem 18. Lebensjahr berechnen wir die Beiträge für Erwachsene. Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende und Arbeitslose zahlen, auch wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises, den Studenten und Lehrlinge Beitrag. Der Familienbeitrag beinhaltet auch Schüler und Studenten, allerdings längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
„Eheähnliche Gemeinschaften" werden bei geeignetem Nachweis anerkannt.
Beitragsermäßigungen werden nach Vorlage des Nachweises, zum jeweils nächsten Einzugstermin wirksam. Bei verspäteter Vorlage des Ermäßigungsnachweises erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Alle Beiträge sind jährlich zu bezahlen.
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